Neu ab 14. Dezember 2020: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 11.12.2020 |
Die Sächsische Staatsregierung hat aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit der erneuten Ausgangssperre (engl. lockdown) soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Weitere Festlegungen werden nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der Wichtigkeit stellen wir hier alle Dokumente Ihnen komprimiert zur Verfügung:
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11
Anlagen:
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage1-2
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage3
Für Kommentare, Hinweise und Anfragen steht Ihnen unser Verband gern zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 11.12.2020 um 23:43
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.